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Arbeitsplatz in einem Planungsbüro: iMac auf einem Eichentisch, daneben zusammengerollte Pläne und Aktenmappen, im Hintergrund eine Regalwand mit Ordnern
Apple-IT für Architekten, Berater, Makler, Kanzleien und Notariate

In Ihrem Büro liegen fremde Daten. Ihre Macs sollten das wissen.

Entwürfe, Kalkulationen, Objektunterlagen, Mandantenakten: Sie arbeiten den ganzen Tag mit Unterlagen, die Ihnen nicht gehören.

Wir richten Apple-Arbeitsplätze so ein, dass Sie sie ohne Nachdenken benutzen können und trotzdem sagen können, wo welche Datei liegt, wer sie öffnen darf und was passiert, wenn ein Gerät abhandenkommt. Beschaffung, Netz, Datensicherung mit Rückspieltest, geregelte Zugänge, und dort, wo eine Fachanwendung Windows verlangt, eine sauber abgegrenzte Insel dafür.

Honorarfreies Erstgespräch: Sie erfahren, wo Ihr Büro steht, auch dann, wenn nichts zu tun ist.

Partnerschaften und Nachweise

Apple Business

Geräte melden sich beim ersten Einschalten selbst bei Ihrer Verwaltung an

Securepoint Partner

Schutz am Übergang, Arbeits- und Gastnetz getrennt

STARFACE Partner

Rufnummernmitnahme erst nach schriftlicher Freigabe, damit Sie erreichbar bleiben

BAFA-gelistet

Das Beratungshonorar kann bezuschusst werden, geprüfte Beraterqualifikation

Was für Sie gilt

Vier Büros, vier verschiedene Bruchstellen

Gemeinsam ist Ihnen die Vertraulichkeit. Unterschiedlich ist, woran es technisch scheitert. Suchen Sie sich Ihren Beruf heraus: Wenn Sie sich wiederfinden, lohnt das Gespräch.

Architektur- und Planungsbüros

Große Dateien, viele Beteiligte, wenig Ordnung

Pläne, Visualisierungen und Fotodokumentation wachsen schneller als jeder Speicher. Fachplaner, Statiker und Bauleitung greifen mit zu, oft über Zugänge, die einmal jemand angelegt hat und die seither niemand mehr angefasst hat.

Was wir tun

  • Speicher, der die Projektgrößen wirklich trägt, statt drei externer Platten
  • Datensicherung mit Rückspieltest: wir spielen zurück, bevor wir sagen, dass es sichert
  • Adobe und die übrigen Lizenzen auf die Firma statt auf Privatkonten
  • Zugänge für externe Beteiligte, die wieder erlöschen

Klartext: Wenn Ihre CAD-Anwendung Windows verlangt, sagen wir das und bauen eine abgegrenzte Windows-Insel dafür. Wir behaupten nicht, dass auf dem Mac alles läuft.

Beratung und Coaching

Das ganze Geschäft liegt auf einem Notebook

Sie arbeiten beim Kunden, im Zug, im Hotel. Auf dem Gerät liegen Zahlen, Strategiepapiere und Gesprächsnotizen von Leuten, die Ihnen vertrauen. Geht das Notebook verloren, ist die Frage nicht, was es gekostet hat.

Was wir tun

  • Geräteverwaltung mit Verschlüsselung und Fernlöschung, falls doch etwas wegkommt
  • Passwortverwaltung für die Firma statt Notizen im Browser
  • Sicherung, die auch unterwegs läuft und nicht erst im Büro
  • ein Ersatzgerät-Gedanke, bevor Sie ihn brauchen

Klartext: Ein Einzelberater braucht kein Systemhaus für alles. Sagen Sie uns, wo es weh tut, und wir machen den Rest nicht mit.

Immobilien- und Gewerbemakler

Mobil arbeiten, ohne Eigentümerdaten zu verlieren

Exposés, Grundrisse, Eigentümer- und Interessentendaten wandern zwischen iPhone, Notebook und Maklersoftware. Vieles läuft über Mailanhänge, und wenn eine Kraft geht, geht der halbe Datenbestand als Kopie mit.

Was wir tun

  • Mac und iPhone gemeinsam verwaltet, damit auch das Telefon unter Regeln fällt
  • klare Ablage statt Datenbestand im Postfach
  • geregelte Übergabe beim Ausscheiden, technisch und nicht nur auf Zuruf
  • Firewall und Absicherung, die zum Büro passt und nicht zum Rechenzentrum

Klartext: Viele Maklerprogramme sind Windows-Software. Das schließt Apple nicht aus, kostet aber eine Entscheidung, und die treffen wir gemeinsam im Erstgespräch.

Kanzleien und Notariate

Mandantengeheimnis ist kein Gefühl, sondern § 203 StGB

Wer Sie an Ihre IT lässt, wird zur mitwirkenden Person. Das ist ausdrücklich erlaubt, aber nur, wenn beide Seiten ihre Pflichten erfüllen. Die meisten IT-Dienstleister bringen dazu nichts mit und warten, bis Sie danach fragen.

Was wir tun

  • Verpflichtung auf das Berufsgeheimnis nach § 203 Abs. 4 StGB: unaufgefordert, unterschrieben, vor dem ersten Zugriff
  • Auftragsverarbeitungsvertrag und Löschkonzept liegen bei, nicht auf Nachfrage
  • Anwaltssoftware im Browser läuft nativ auf dem Mac, etwa Actaport, RA-MICRO Essentials oder Legalvisio
  • braucht Ihre Software Windows, bekommt sie eine eigene Insel, per virtueller Maschine oder Terminalserver

Klartext: Für Notariate deutlich: XNotar und das Elektronische Urkundenarchiv laufen ausschließlich unter Windows. Ein reines Apple-Notariat gibt es nicht. Was es gibt, ist ein Mac-Arbeitsplatz mit einer sauber abgegrenzten Windows-Umgebung daneben.

Woran es meistens hängt

Was wir in Büros immer wieder vorfinden

Keines dieser Themen ist für sich genommen dramatisch. Zusammen ergeben sie ein Büro, dessen Vertraulichkeit auf Gewohnheit beruht statt auf Technik.

Zugänge, die an Personen hängen

Passwörter im Kopf, im Browser oder auf einem Zettel. Wer geht, nimmt Zugänge mit, und niemand weiß genau, welche. Auffallen tut das beim Ausscheiden, also zu spät.

Akten auf drei Platten, Ablage auf keiner

Mandats- und Projektdaten liegen lokal, auf externen Platten und im Postfach gleichzeitig. Gesucht wird trotzdem, und im Zweifel fehlt genau die Fassung, die zählt.

Sicherung ohne Rückspieltest

Ein Backup, das nie zurückgespielt wurde, ist eine Vermutung. Ob es trägt, zeigt sich an dem Tag, an dem es zählt, und dann ist die Antwort keine Hilfe mehr.

Ein Netz für alle

Besprechungsraum, Gäste, Drucker und Arbeitsplätze im selben Netz. In Räumen, in denen fremde Daten liegen, ist das keine Entscheidung, sondern die Werkseinstellung.

Was wir mitbringen

Die Papiere liegen vor, bevor Sie danach fragen

Wer an Ihre IT darf, kann im Zweifel sehen, was darin liegt. Für Berufsgeheimnisträger ist das kein Nebenaspekt, sondern der Kern der Sache. Diese vier Unterlagen legen wir vor dem ersten Zugriff vor, nicht auf Nachfrage.

01

Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB

Jede Person, die bei uns Zugriff auf Ihre Systeme haben kann, wird namentlich auf das Berufsgeheimnis verpflichtet und über die Strafbarkeit belehrt. Unterschrieben, mit Datum, als Ausfertigung für Ihre Unterlagen.

02

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

Mit Auflistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, und zwar der Maßnahmen, die bei Ihnen tatsächlich eingerichtet sind, nicht eines Standardtextes von der Stange.

03

Löschkonzept mit Fristen

Was mit Ihren Daten passiert, wenn ein Gerät ausgetauscht wird, ein Sicherungssatz ausläuft oder unsere Zusammenarbeit endet. Schriftlich, mit Fristen und mit Nachweis der Durchführung.

04

Keine stillen Dritten

Ziehen wir für eine Aufgabe jemanden hinzu, erfahren Sie es vorher, und die Person wird genauso verpflichtet. Ohne Ihre Zustimmung bekommt niemand Zugang, den Sie nicht kennen.

Klartext

Wir sind kein auf Kanzleien spezialisiertes Systemhaus, und wir tun auch nicht so. Wir kommen aus der Praxis-IT und aus Kreativumgebungen, beides Bereiche mit denselben Ansprüchen an Vertraulichkeit und Nachweis. Was wir mitbringen, ist die Technik und sind diese Papiere. Was wir nicht mitbringen, ist eine Referenzliste aus Ihrem Berufsstand. Das sagen wir lieber vorher als hinterher.

Warum jetzt

Was es kostet, es weiter laufen zu lassen

Solange nichts passiert, kostet eine gewachsene IT scheinbar nichts. Der Preis fällt gebündelt an, an einem einzigen Tag, den Sie sich nicht aussuchen.

Der Ausfall kündigt sich nicht an

Ein Rechner, der stehen bleibt, kostet nicht den Rechner. Er kostet die Termine, die in der Woche danach nicht stattfinden, und die Zeit der Leute, die sie verschieben müssen.

Der Schaden ist selten der Datenverlust

Fließen fremde Daten aus Ihrem Büro ab, ist die Technik das kleinere Problem. Sie haften, Sie müssen melden, und Sie erklären es Mandanten, Bauherren oder Auftraggebern selbst.

Später wird es nicht günstiger

Jedes Jahr ohne Struktur baut Sonderfälle auf, die irgendjemand im Kopf haben muss. Was heute eine Umstellung ist, ist in drei Jahren eine Sanierung.

Neue Geräte allein lösen nichts

Ohne tragfähiges Netz, geregelte Ablage und eine Sicherung, die nachweislich zurückspielt, ist ein neuer Rechner nur der schnellere Weg in dasselbe Durcheinander.

Nichts davon muss auf einmal passieren. Aber jemand sollte entschieden haben, in welcher Reihenfolge es passiert, und das schriftlich vor sich liegen haben.

Von der Aufnahme bis zum Betrieb

Drei Schritte, ohne dass Ihr Büro stehen bleibt

Sie gehen keine Verpflichtung ein, bevor Sie schriftlich vor sich haben, was es kostet und in welcher Reihenfolge es passiert.

01

Erstgespräch, honorarfrei

Sie schildern die Lage, wir fragen nach. Am Ende sagen wir Ihnen, was wir für sinnvoll halten. Auch dann, wenn das heißt: bei Ihnen ist gerade nichts zu tun.

02

Bestandsaufnahme

Wir sehen uns Geräte, Netz, Speicher, Sicherung, Lizenzen und Zugänge an. Sie bekommen schriftlich, was da ist, was fehlt und in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist, mit der Investition je Schritt.

03

Umsetzung und Betrieb

Die Projektschritte haben Festpreise, der laufende Betrieb läuft im Monatsabo. Sie entscheiden, was wann passiert. Umstellungen legen wir auf Zeiten, an denen bei Ihnen nichts Wichtiges ansteht.

Beratung

Woran Sie merken, dass wirklich beraten wird.

„Wir beraten vor dem Kauf“ schreibt jeder. Deshalb hier, was das Gespräch in einer Kanzlei oder einem Büro konkret klärt: fünf Fragen, und zu jeder der Fehler, den sie verhindert.

  1. Wie viele Geräte sind im Einsatz oder geplant?

    Verhindert, dass für Referendare und Sekretariat dieselbe Ausstattung gekauft wird wie für die Partnerebene.

  2. Wie werden die Geräte heute verwaltet, falls überhaupt?

    Verhindert, dass bei einem verlorenen Notebook mit Mandantenakten niemand sagen kann, ob es verschlüsselt war und ob es sich sperren lässt.

  3. Welche Programme müssen laufen?

    Verhindert, dass die Kanzleisoftware oder das beA erst nach dem Umstieg als Windows-Abhängigkeit auffällt.

  4. Wie ist die Anmeldung geregelt?

    Verhindert, dass beim Ausscheiden eines Referendars niemand weiß, welche Zugänge zu entziehen sind.

  5. Welche Sicherheits- und Datenschutzanforderungen gelten?

    Verhindert, dass § 203 StGB und die Verpflichtung von Dienstleistern erst dann geklärt werden, wenn ein Mandant danach fragt.

Das Ergebnis bekommen Sie schriftlich, mit Reihenfolge und Investitionsrahmen. Auch dann, wenn Sie danach woanders kaufen.

Ihre Vorteile

Was danach anders ist

Händler und Berater in einer Person

Wir verkaufen die Geräte, die wir empfehlen, und empfehlen nur, was wir selbst einsetzen. Der schriftliche Befund gehört Ihnen trotzdem, auch wenn Sie danach woanders kaufen.

Zugänge gehören dem Büro

Geräte, Lizenzen und Zugänge laufen auf das Büro statt auf Privatpersonen. Wer geht, nimmt keine fremden Unterlagen mit.

Feste Preise

Projektschritte zu Festpreisen, laufender Betrieb im Monatsabo. Keine Stundenzettel-Überraschungen.

Nachweisbar abgesichert

Getrenntes Netz, Schutz am Übergang, eine Sicherung mit geprüfter Rückspielung und eine Dokumentation, die Sie einem Mandanten oder Prüfer hinlegen können.

Noch unentschieden?

Dann fangen Sie mit der Büro-Checkliste an, nicht mit uns

24 Fragen zu Ablage, Nachweisen, Geräten, Netz und Zugängen, die Sie selbst beantworten können, ohne IT-Kenntnisse, in etwa zwanzig Minuten. Wo Sie ins Stocken geraten, beruht die Vertraulichkeit auf Gewohnheit statt auf Technik.

  • 24 Fragen zum Abhaken, mit Platz für Ihre Notizen
  • Ein eigener Abschnitt zu den Nachweisen, die Berufsgeheimnisträger brauchen
  • Ohne Registrierung im Büro weiterverwendbar
  • Sie wollen lieber direkt sprechen? Im Formular anhaken.

Checkliste anfordern

Investition

Über Geld reden wir gern. Nur nicht als Erstes.

Eine Zahl ohne Bedarf ist geraten, und geratene Zahlen sind entweder zu hoch oder falsch. Was wir Ihnen für ein Büro aber jetzt schon sagen können, steht hier.

Beratung ist förderfähig

Wir sind als Berater beim BAFA gelistet. Für Digitalisierungsvorhaben bedeutet das einen Zuschuss auf das Beratungshonorar. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt und in welcher Höhe, klären wir vorab und schriftlich, bevor Sie sich binden.

Sie müssen nicht kaufen

Finanzierungspartner ist die TARGO Leasing GmbH, TARGOBANK Firmenkunden. Je nach Programm zahlen Sie 10, 15 oder 25 Prozent weniger als beim Kauf, dafür geben Sie die Geräte am Ende der Laufzeit zurück, kaufen sie zum Marktwert oder verlängern den Vertrag. Wollen Sie sie von vornherein behalten, finanzieren Sie zum vollen Preis ohne Zinsen. Die Geräte müssen versichert sein: über TARGO kostet das 0,2 Prozent des Anschaffungswertes pro Monat, Sie können sie aber auch selbst versichern. Welcher Weg für Sie günstiger ist, rechnen wir Ihnen vor.

Klare Konditionen

Der Stundensatz für Projektleistungen beträgt 126 Euro netto. Ware liefern wir gegen Vorkasse oder über die Finanzierung, Projektleistungen zur Hälfte bei Beauftragung. Keine Mindestlaufzeit, die Sie nicht vorher gesehen haben.

Kaufen oder leasen? Rechnen Sie es durch.

Beim Leasing wird der Restwert der Geräte am Ende der Laufzeit schon heute gegengerechnet. Je nach Programm zahlen Sie 10, 15 oder 25 Prozent weniger als beim Kauf, dafür geben Sie die Geräte am Ende zurück, kaufen sie zum Marktwert oder verlängern den Vertrag. Wollen Sie sie von vornherein behalten, finanzieren Sie zum vollen Preis ohne Zinsen. Die Laufzeit gehört fest zum Programm, sie ist nicht frei wählbar. Stellen Sie den Bestellwert ein und wählen Sie ein Programm, rechts sehen Sie beide Wege nebeneinander. Ihr Geld bleibt in der Zwischenzeit im Büro.

Bestellwert netto15.000 €

LeasingprogrammMac 90

Voraussetzung: 100 Prozent Apple-Anteil, aktuelle Mac-Modelle, optional mit AppleCare, Bestellwert ab 1.500 € netto. Am Ende geben Sie die Geräte zurück, kaufen sie zum Marktwert oder verlängern den Vertrag.

Kauf15.000 €einmaligGesamtkosten 15.000 €. Das Geld ist am Tag der Lieferung weg.100 % des Kaufpreises
Mac 90 über 36 Monate375,00 €pro Monat, netto36 × 375,00 € = 13.500 € Leasingkosten.90 % des Kaufpreises
Ihr Vorteil gegenüber dem Kauf1.500 €10 %

Dazu kommt die Antragsgebühr von 75 €. Die Elektronikversicherung über TARGO kostet 30,00 € pro Monat und ist voreingestellt. Sie können die Geräte stattdessen auch selbst versichern.

Unverbindliche Beispielrechnung, netto zzgl. Umsatzsteuer, ohne steuerliche Effekte. Gerechnet wird der Hardware-Bestellwert; Dienstleistung ist nicht Teil dieser Programme. Die Rate ergibt sich aus Bestellwert mal Anteil geteilt durch Laufzeit und wird auf volle Cent aufgerundet. Der Vertrag kommt mit der TARGO Leasing GmbH zustande, Voraussetzung ist eine positive Bonitätsentscheidung.

Konditionen TARGOBANK Firmenkunden, Januar 2026. Änderungen der Bank bleiben vorbehalten.

Was ein Vorhaben in Ihrem Büro kostet, steht nach dem Erstgespräch schriftlich fest. Vorher nennen wir keine Hausnummer, weil sie nichts wert wäre.

Ohne Aufpreis

Sieben Dinge, mit denen niemand rechnet.

Das hier steht in keinem Angebot, weil es niemand verlangt. Es ist der Teil, der Vertrauen schafft, bevor das erste Mandat berührt ist.

  1. Sie können schriftlich belegen, wer auf welchen Zugang Zugriff hat.

    Der Compliance-Bericht weist es aus, ohne dass jemand eine Liste pflegen muss. Genau der Nachweis, den ein Audit verlangt und den ein Berufsgeheimnisträger führen können muss.

  2. Wir melden uns 90 Tage vor Ihrem Leasingende. Von selbst.

    90 Tage ist die Kündigungsfrist. Wer sie verpasst, dessen Vertrag verlängert sich automatisch und die Rate läuft weiter: bei 20.000 € Bestellwert über 36 Monate sind das 500 € im Monat für Geräte, die längst ersetzt gehören.

  3. Ihr Backup wird vierteljährlich zurückgespielt. Mit Protokoll.

    Nicht „gesichert“, sondern zurückgeholt und geprüft, ob die Daten wirklich lesbar sind. Ein grüner Haken in einer Backup-Software ist keine Wiederherstellung.

  4. Altgeräte werden zertifiziert gelöscht, und das Protokoll liegt bei.

    Immer, nicht auf Nachfrage und nicht gegen Aufpreis. Ein ausgemustertes Notebook mit Mandantenakten ist sonst genau der Vorgang, den niemand erklären möchte. Das Löschprotokoll wird je Seriennummer ausgestellt.

  5. Beim Geräteschutz raten wir ab, wenn Sie ihn schon haben.

    In vielen Leasingverträgen ist ein Geräteschutz bereits enthalten. Wir prüfen das, bevor wir etwas anbieten. Ist er drin, verkaufen wir Ihnen keinen zweiten.

  6. Was wir an einer Vermittlung verdienen, steht im Angebot.

    Bei Mobilfunk, Festnetz und einigen Partnerlösungen fließen Vermittlungs- und Bestandsprovisionen. Das schreiben wir hin, nicht ins Kleingedruckte, und Sie zahlen dadurch keinen Cent mehr. Die jährliche Tarifprüfung machen wir auch dann, wenn ein Wechsel uns nichts einbringt. Wer für Mandanten Interessenkonflikte offenlegen muss, weiß, warum wir das tun.

  7. Unsere eigenen Unterlagen liegen vor, bevor Sie fragen.

    Verpflichtungssatz nach § 203 StGB, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO, Löschkonzept, geprüfte AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag. Wer die eigene Ablage nicht geordnet hat, kann Ihre nicht beurteilen.

Zu jedem dieser Punkte gehört ein Dokument: Compliance-Bericht zur Zugriffskontrolle, Wiederherstellungsprotokoll, Geräteinventar mit Verschlüsselungsnachweis, Löschprotokoll je Seriennummer. Genau die Unterlagen, die ein Audit sehen will.

Willi Kellermann

Warum es iTechGenius gibt

Fünfeinhalb Jahre habe ich als Apple-Techniker bei einem autorisierten Servicepartner gearbeitet, danach im Vertrieb. In beiden Rollen habe ich dasselbe gesehen: Kunden bekamen Geräte. Was danach kommt, also Einrichtung, Sicherung, Zugänge und jemand, der beim nächsten Anruf den Zusammenhang kennt, kam nicht mit.

Deshalb gibt es iTechGenius. Für Praxen, Agenturen und Büros, die mit Apple arbeiten wollen und die IT nicht selbst machen möchten.

Dazu kommt die zweite Hälfte meines Handwerks: Technischer Kaufmann mit eidgenössischem Fachausweis, abgelegt in der Schweiz: die Berufsprüfung, die Technik und Betriebswirtschaft zusammenbringt. Deshalb steht bei mir vor der Gerätefrage die Rechnung: Nutzungsdauer, Kauf gegen Leasing, was ein Ausfalltag Ihr Team kostet. IT ist eine Investitionsentscheidung, keine Anschaffung.

Was Sie von mir bekommen, ist kein Rundum-Versprechen, sondern eine Reihenfolge: erst Anschluss und Netz, dann Speicher und Sicherung, dann die Geräte. Dazu ein Satz vorher, wenn etwas nicht geht: verlangt Ihre Fachanwendung Windows, sage ich das, statt es zu umschreiben.

Was die Zertifizierungen darunter praktisch bedeuten: Ich beurteile ein Gerät, bevor ich es empfehle, und weiß, was darin steckt, wenn es später Probleme macht. Die BAFA-Listung heißt, dass die Beratung förderfähig ist – und dass die Listung eine geprüfte Beraterqualifikation voraussetzt, die nicht jedes Systemhaus hat.

Und wenn bei Ihnen gerade nichts zu tun ist, hören Sie das auch. Im Erstgespräch, honorarfrei.

  • Apple Certified Macintosh Technician (ACMT)
  • Apple Certified iOS Technician (ACiT)
  • über 50 abgeschlossene Apple-Zertifizierungen
  • Technischer Kaufmann mit eidg. Fachausweis (Schweiz)
  • Beim BAFA gelisteter Berater

Willi Kellermann · Inhaber von iTechGenius · Markdorf am Bodensee, deutschlandweit tätig

Porträt von Willi Kellermann, Inhaber von iTechGenius

Einwände

Was Büros an dieser Stelle meistens denken.

Vier Sätze hören wir immer wieder, und einer davon ist der ehrlichste Einwand gegen uns. Es ist besser, sie hier zu beantworten als im Gespräch so zu tun, als hätten wir sie noch nie gehört.

Sie haben noch keine Kanzlei betreut.

Stimmt, und wir schreiben es lieber hier hin, als es im dritten Gespräch zuzugeben. Wir kommen aus der Praxis-IT und aus Kreativumgebungen. In Praxen gelten dieselben Ansprüche an Vertraulichkeit und Nachweis wie bei Ihnen, nur unter einem anderen Paragrafen. Was wir mitbringen, ist die Technik und sind die Papiere dazu. Was wir nicht mitbringen, ist eine Referenzliste aus Ihrem Berufsstand.

Unsere Fachsoftware läuft nur unter Windows.

Dann bekommt sie eine eigene, abgegrenzte Windows-Umgebung daneben. Das ist der übliche Weg und kein Notbehelf. Wir behaupten nicht, dass auf dem Mac alles läuft: XNotar und das Elektronische Urkundenarchiv zum Beispiel laufen ausschließlich unter Windows, und das sagen wir vor der Geräteentscheidung, nicht danach.

Unser IT-Betreuer macht das seit Jahren.

Das ist kein Widerspruch. Wir treten nicht an, um denjenigen zu ersetzen, der bei Ihnen Störungen löst. Wir beantworten die Frage davor: Was soll angeschafft werden, in welcher Reihenfolge, und können Sie belegen, dass die Technik dem gewachsen ist, wofür Sie haften. Oft arbeiten wir neben bestehenden Dienstleistern.

Wir wollen niemanden an die Mandantendaten lassen.

Verständlich, und rechtlich ist es Ihre Pflicht, das zu prüfen. Deshalb legen wir die Verpflichtung auf das Berufsgeheimnis nach Paragraf 203 Abs. 4 StGB unterschrieben vor dem ersten Zugriff vor, dazu Auftragsverarbeitungsvertrag und Löschkonzept. Ziehen wir jemanden hinzu, erfahren Sie es vorher. Ohne Ihre Zustimmung bekommt niemand Zugang.

Häufige Fragen

Was Büros uns vorher fragen

Für wen ist diese Seite gedacht?

Für Architektur- und Planungsbüros, Beratung und Coaching, Immobilien- und Gewerbemakler sowie Kanzleien und Notariate. Also für Büros, in denen fremde Unterlagen liegen und in denen Vertraulichkeit zum Beruf gehört und nicht zur Hausordnung.

Haben Sie schon Kanzleien oder Notariate betreut?

Nein. Wir kommen aus der Praxis-IT und aus Kreativumgebungen, beides Bereiche mit denselben Ansprüchen an Vertraulichkeit und Nachweis. Was wir mitbringen, ist die Technik und sind die Unterlagen dazu. Was wir nicht mitbringen, ist eine Referenzliste aus Ihrem Berufsstand. Das sagen wir lieber vorher als hinterher.

Unsere Fachsoftware läuft nur unter Windows. Und jetzt?

Dann bekommt sie eine eigene, abgegrenzte Windows-Umgebung: als virtuelle Maschine auf dem Mac oder über einen Terminalserver. Das ist der übliche Weg und kein Notbehelf. Boot Camp gibt es auf Apple-Geräten mit Apple-Chip nicht mehr; wer Ihnen das anbietet, arbeitet mit Wissen von vorgestern.

Läuft Anwaltssoftware auf dem Mac?

Ein Teil ja. Browserbasierte Programme wie Actaport, RA-MICRO Essentials oder Legalvisio laufen ohne Umweg, ebenso einige Java-Anwendungen wie Advolux oder j-lawyer. Andere Programme sind fest an Windows gebunden. Welche Ihrer Anwendungen in welche Gruppe fällt, klären wir, bevor über Geräte entschieden wird, nicht danach.

Und im Notariat?

Deutlich gesagt: XNotar, das Elektronische Urkundenarchiv und der Zugang über das Notarnetz laufen ausschließlich unter Windows, mit Kartenleser und eigenem PIN-Feld. Ein reines Apple-Notariat gibt es nicht. Möglich ist ein Mac-Arbeitsplatz mit einer sauber getrennten Windows-Umgebung für die Fachanwendungen.

Arbeiten Sie ausschließlich mit Apple?

Die Arbeitsplätze bauen wir bevorzugt auf Apple-Geräten, weil wir diese Umgebung am besten kennen und sie sich zentral verwalten lässt. Netz, Absicherung, Telefonie, Speicher und Datensicherung sind davon unabhängig, und Windows kommt dorthin, wo es sein muss.

Betreuen Sie auch unsere Fachsoftware selbst?

Nein, und das ist Absicht. Wir verantworten die Infrastruktur: Geräte, Netz, Speicher, Sicherung, Absicherung, Zugänge, Lizenzverwaltung. Für die Anwendung selbst ist der Hersteller zuständig, und der macht es besser als wir. Wir sorgen dafür, dass sie läuft.

Müssen wir alles auf einmal machen?

Nein. Nach der Bestandsaufnahme steht eine Reihenfolge mit Investition je Schritt. Sie entscheiden, was zuerst passiert. Nur eines gilt: Ohne tragfähiges Netz lohnt sich neue Hardware nicht.

Was kostet das?

Die Projektschritte haben Festpreise, der laufende Betrieb läuft im Monatsabo. Nach der Bestandsaufnahme bekommen Sie eine schriftliche Übersicht der Investition, bevor Sie sich entscheiden.

Können wir Geräte auch mieten statt kaufen?

Ja. Bei der Miete stecken Beschaffung, Einrichtung und Betrieb in einer monatlichen Rate, und der Austauschzyklus ist von Anfang an geregelt statt eine Frage des Zufalls.

Gibt es für die Beratung eine Förderung?

Wir sind BAFA-gelistet. Ob Ihr konkretes Vorhaben förderfähig ist, klären wir im Erstgespräch, bevor Sie damit rechnen. Versprechen tun wir dazu nichts.

Arbeiten Sie auch außerhalb Ihrer Region?

Ja, wir arbeiten deutschlandweit. Vieles lässt sich aus der Ferne erledigen, Aufbau und Umstellung machen wir vor Ort nach Absprache.

Was passiert im Erstgespräch?

Sie schildern die Lage, wir stellen Fragen und sagen Ihnen, was wir für sinnvoll halten. Honorarfrei und ohne Verpflichtung. Auch dann, wenn die Antwort lautet: bei Ihnen ist gerade nichts zu tun.

Sagen Sie uns, wie Ihr Büro heute arbeitet.

Im honorarfreien Erstgespräch hören wir zu, stellen Fragen und sagen Ihnen offen, was wir für sinnvoll halten. Auch dann, wenn die Antwort lautet: bei Ihnen ist gerade nichts zu tun.