IT-Infrastruktur und Plattformwahl
Bestand, Schwachstellen, Reihenfolge der Erneuerung und die Frage, welche Plattform zu Ihren Abläufen passt, herstellerneutral bewertet.
Ergebnis: schriftlicher Bericht mit Handlungsempfehlungen
Die Förderrichtlinie des BAFA für Unternehmensberatungen läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Ob es danach weitergeht, ist offen.
iTechGenius ist beim BAFA als Berater gelistet. Das BAFA bezuschusst konzeptionelle Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, je nach Region mit 50 oder 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Wir beraten zu IT-Infrastruktur, IT-Sicherheit, Digitalisierung und KI-Einsatz: Analyse, benannte Schwachstellen, konkrete Handlungsempfehlungen. Gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung.
Wichtig: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Beratung beginnt.
Nachweise
Beim BAFA gelistet, BAFA-ID 225134
Beratung zum Umstieg auf Apple und zur Geräteverwaltung
Studien von KfW, DIHK und dem Digitalisierungsindex zeigen, wo kleine Betriebe hängen. Die BAFA-Förderung kann einen Teil der Beratungskosten tragen, bewilligt wird sie vom BAFA.
Nur 27 Prozent der Mittelständler mit weniger als fünf Beschäftigten haben zuletzt Digitalisierungsvorhaben durchgeführt, im gesamten Mittelstand waren es 30 Prozent, fünf Prozentpunkte weniger als im Vorjahr.
Quelle: KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025, April 2026
In einer geförderten Beratung erfassen wir Ihren Stand bei Geräten, Daten, Zugängen und Abläufen und halten fest, was zuerst angegangen werden sollte. Sie erhalten das Ergebnis schriftlich.
Kleine Unternehmen mit 1 bis 49 Beschäftigten erreichten im Digitalisierungsindex 2024 einen Wert von 101,7 Punkten, große Unternehmen ab 250 Beschäftigten 203,4 Punkte.
Quelle: Digitalisierungsindex 2024, Mittelstand-Digital
Die Beratung richtet sich auf die Größe Ihres Betriebs: keine Konzernkonzepte, sondern Maßnahmen, die Sie mit Ihren Leuten tragen können.
61 Prozent der befragten Unternehmen nennen fehlende Zeit als größtes Hemmnis der Digitalisierung, 55 Prozent die Komplexität.
Quelle: BWIHK zur DIHK-Digitalisierungsumfrage, Februar 2026, fast 500 Unternehmen
Die Beratung endet mit einer schriftlichen Reihenfolge der Schritte. So wissen Sie, womit Sie beginnen und was warten kann.
Das BAFA bezuschusst Beratungskosten bis 3.500 Euro. In den alten Bundesländern beträgt der Zuschuss 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro, in den neuen Bundesländern 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro.
Quelle: BAFA, Förderrichtlinie Unternehmensberatungen für KMU
Wir sind beim BAFA als Berater gelistet. Vor Beginn prüfen wir mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Über den Zuschuss entscheidet allein das BAFA, eine Zusage können wir nicht geben.
Das Förderprogramm go-digital lief zum 31. Dezember 2024 aus, seit 2017 wurden darüber rund 7.000 Projekte durchgeführt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2695, November 2025
Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen läuft weiter und umfasst Fragen der Unternehmensführung, auch der Organisation. Gefördert wird nur die Beratung, nicht die Anschaffung von Geräten oder Software.
Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Je Unternehmen sind höchstens zwei Beratungen pro Jahr förderfähig.
Quelle: BAFA, Förderrichtlinie Unternehmensberatungen für KMU
Der Antrag muss online beim BAFA gestellt sein, bevor ein Beratervertrag geschlossen wird. Wir planen die Beratung so, dass der Antrag rechtzeitig vor Ende 2026 eingereicht werden kann.
Gefördert werden konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Unsere Themen liegen bei IT und Digitalisierung:
Bestand, Schwachstellen, Reihenfolge der Erneuerung und die Frage, welche Plattform zu Ihren Abläufen passt, herstellerneutral bewertet.
Ergebnis: schriftlicher Bericht mit Handlungsempfehlungen
Netz, Firewall, Zugänge, Datensicherung, Verantwortlichkeiten, bezogen auf Ihren Betrieb.
Ergebnis: Maßnahmenliste nach Priorität
Welche Werkzeuge, welche Regeln, welche Daten, wie Sie KI-Kompetenz im Team nachweisen.
Ergebnis: Entwurf einer Freigabeliste zur Vorlage beim Datenschutzbeauftragten
Mehr zu KI im UnternehmenWo heute doppelt gearbeitet wird, welche Software und welche Automatisierung helfen würden.
Ergebnis: Ablaufskizze mit Empfehlung
Anlage, Anschluss, Mobilfunk und Erreichbarkeit im Zusammenhang.
Ergebnis: Empfehlung mit Reihenfolge
Wann Geräte und Software ersetzt werden sollten und nach welchen Kriterien, unabhängig von Hersteller und Anbieter.
Ergebnis: Erneuerungsplan mit Kriterien
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind nach der Richtlinie Betriebe der Unternehmensberatung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung. Ob Ihr Betrieb im Einzelfall gefördert wird, entscheidet das BAFA.
Für Agenturen, Architektur- und Ingenieurbüros und andere Büros mit wenigen Mitarbeitenden.
Für Betriebe, in denen die IT nebenher läuft und niemand ausdrücklich dafür zuständig ist.
Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Heilpraktiker gilt eine Einschränkung.
Gefördert werden nach der geltenden Richtlinie nur Anträge, die bis 31. Dezember 2026 gestellt sind. Ob eine Nachfolgeregelung kommt, steht nicht fest. Zwischen Antrag und Beratung liegt außerdem ein Schritt, den niemand abkürzen kann.
Darum lohnt sich der Vorlauf:
Erst das Informationsschreiben, dann der Vertrag Die Beratung darf erst beginnen, wenn die Leitstelle schriftlich mitgeteilt hat, dass es losgehen kann. Als Beginn zählt nach der Richtlinie schon der Abschluss des Beratungsvertrags.
Zwei Beratungen je Jahr Je Unternehmen sind höchstens zwei Beratungen im Jahr förderfähig. Wer zwei Themen hat, etwa IT-Sicherheit und digitale Abläufe, braucht für beide Anträge den Vorlauf noch in diesem Jahr.
Sechs Monate für den Nachweis Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben müssen die Unterlagen bei der Leitstelle sein. Wer früher beginnt, schließt Beratung und Nachweis in Ruhe ab, statt beides in die letzten Wochen zu drängen.
Wer den Antrag rechtzeitig stellt, wird in Ruhe beraten. Wer bis Dezember wartet, hängt am Informationsschreiben.
Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU hat klare Regeln. Diese sollten Sie kennen, bevor Sie beauftragen:
Das Wichtigste:
Nur die Beratung: Gefördert wird die konzeptionelle Beratung mit Analyse, benannten Schwachstellen und Handlungsempfehlungen. Umsetzung, Hardware und Lizenzen sind nicht förderfähig.
Erst Antrag, dann Beratung: Der Antrag wird vor Beginn online beim BAFA gestellt. Mit der Beratung darf erst nach Erhalt des Informationsschreibens begonnen werden. Wer vorher anfängt, verliert die Förderung.
Höhe: Bemessungsgrundlage sind höchstens 3.500 Euro je Beratung. Der Zuschuss beträgt je nach Region 50 oder 80 Prozent, also höchstens 1.750 oder 2.800 Euro. Die Beratung darf höchstens fünf Tage dauern.
Laufzeit: Die geltende Richtlinie nimmt Anträge bis 31. Dezember 2026 an. Je Unternehmen sind in dieser Zeit bis zu fünf Beratungen möglich, höchstens zwei je Jahr.
Rechenbeispiel: Eine Beratung zu 3.500 Euro netto in einer Region mit 50 Prozent Förderquote ergibt 1.750 Euro Zuschuss. Die Beratung bezahlen Sie zunächst vollständig, der Zuschuss folgt nach dem Verwendungsnachweis.
Beratung
„Wir helfen bei der Förderung“ schreibt jeder. Deshalb hier, was das honorarfreie Erstgespräch vor dem Antrag konkret klärt: fünf Fragen, und zu jeder der Fehler, den sie verhindert.
Verhindert, dass ein Antrag scheitert, weil der Betrieb zu einer ausgeschlossenen Berufsgruppe gehört oder die Grenzen für kleine und mittlere Unternehmen überschreitet.
Verhindert ein Thema, das für höchstens fünf Beratungstage zu breit ist oder überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Fördermittelfragen betrifft, die nicht gefördert werden.
Verhindert, dass ein bereits geschlossener Beratungsvertrag die Förderung von vornherein ausschließt.
Verhindert, dass die Grenze von zwei Beratungen je Jahr übersehen wird oder in der De-minimis-Erklärung eine Beihilfe fehlt.
Verhindert, dass der Zuschuss entfällt, weil bar, per Verrechnung oder nur teilweise gezahlt wurde.
Passt die Förderung nicht, sagen wir Ihnen das im Erstgespräch. Ein Antrag, der absehbar scheitert, wird nicht gestellt.
Die Reihenfolge ist Teil der Förderbedingungen. Wer sie nicht einhält, verliert den Zuschuss.
Honorarfrei. Wir klären Thema, Umfang und ob die Beratung zu den Förderbedingungen passt.
Sie stellen den Antrag online auf der Antragsplattform des BAFA, vor Beginn der Beratung. Wir sagen Ihnen, welche Angaben dazu gehören.
Erst wenn das Informationsschreiben des BAFA vorliegt, beginnt die Beratung.
Analyse, benannte Schwachstellen, konkrete Handlungsempfehlungen, höchstens fünf Tage. Sie bekommen den Bericht schriftlich.
Sie bezahlen die Beratung und reichen Bericht und Nachweise beim BAFA ein. Danach zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Bilder: Symbolbilder, Foto: Unsplash.
Der Zuschuss hängt an Formvorschriften. Wer eine davon verpasst, trägt die Beratung vollständig selbst.
Wer den Beratungsvertrag vor dem Informationsschreiben unterschreibt, hat die Beratung nach der Richtlinie schon begonnen. Eine Förderung ist dann nicht mehr möglich.
Der Zuschuss setzt voraus, dass die Rechnung einschließlich Umsatzsteuer vollständig bezahlt und per Kontoauszug belegt ist. Barzahlung oder Verrechnung schließen ihn aus.
Bericht, Rechnung, Kontoauszug und die unterschriebenen Erklärungen müssen spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben vorliegen. Fehlt ein Blatt, gerät der Zuschuss in Gefahr.
Der Beratungsbericht muss Analyse, Schwachstellen und Handlungsempfehlungen enthalten und von beiden Seiten unterschrieben sein. Eine Foliensammlung ersetzt ihn nicht.
Wer die Reihenfolge vorher kennt, erhält den Zuschuss für eine Beratung, die er ohnehin braucht. Wer sie hinterher lernt, zahlt die Beratung voll.
iTechGenius ist als Berater registriert, BAFA-ID 225134. Den Antrag stellen Sie selbst, wir sagen Ihnen vorher, welche Angaben dazu gehören.
Der Bericht empfiehlt Maßnahmen, er ist kein Angebot. Wer sie umsetzt und wann, entscheiden Sie.
Der Bericht folgt dem Aufbau, den die Richtlinie verlangt: Analyse, benannte Schwachstellen, Handlungsempfehlungen. Bericht und Rechnung für den Verwendungsnachweis bekommen Sie zusammen.
Umfang und Honorar der Beratung stehen vorher schriftlich fest. Den möglichen Zuschuss rechnen wir Ihnen nach Region vor, bewilligt wird er vom BAFA.
Schreiben Sie uns, worum es gehen soll. Wir melden uns mit einer Einschätzung, ob das Thema zu den Förderbedingungen passt, und mit Terminvorschlägen für das Erstgespräch.
Ohne Aufpreis
Das hier steht in keinem Förderantrag, weil es niemand verlangt. Es ist der Teil, über den Inhaberinnen und Inhaber mit Kollegen sprechen.
Sie können ihn weitergeben, einem anderen Dienstleister vorlegen oder selbst abarbeiten. Die Empfehlungen sind so geschrieben, dass sie ohne uns verständlich sind.
Gehört Ihr Betrieb zu einer ausgeschlossenen Berufsgruppe, ist das Thema nicht förderfähig oder ist schon ein Vertrag unterschrieben, hören Sie das im Erstgespräch. Nicht erst, wenn der Antrag abgelehnt ist.
Das Erstgespräch vorher ist honorarfrei, gehört nicht zur geförderten Beratung und verpflichtet Sie zu nichts. So kann die Reihenfolge nicht versehentlich reißen.
Eine Empfehlung kann lauten, etwas so zu lassen, wie es ist. Das steht dann genauso schriftlich im Bericht wie jede Maßnahme.
Welche Unterlagen die Leitstelle braucht und bis wann: unterschriebener Bericht, Rechnung, Kontoauszug, Erklärungen. Damit der Zuschuss nicht an einem fehlenden Blatt scheitert.
Verpflichtungssatz nach § 203 StGB, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO, Löschkonzept, Auftragsverarbeitungsvertrag. Wer die eigene Ablage nicht geordnet hat, kann Ihre nicht beurteilen.
Beraten wird nach den Regeln des BAFA. Was Sie mit dem Ergebnis tun, entscheiden Sie allein.
Fünfeinhalb Jahre habe ich als Apple-Techniker bei einem autorisierten Servicepartner gearbeitet, danach im Vertrieb. In beiden Rollen habe ich dasselbe gesehen: Kunden bekamen Geräte. Was danach kommt, also Einrichtung, Sicherung, Zugänge und jemand, der beim nächsten Anruf den Zusammenhang kennt, kam nicht mit.
Deshalb gibt es iTechGenius. Für Praxen, Kanzleien, Agenturen und Betriebe, die mit Apple arbeiten wollen und die IT nicht selbst machen möchten.
Dazu kommt die zweite Hälfte meines Handwerks: Technischer Kaufmann mit eidgenössischem Fachausweis, abgelegt in der Schweiz. Das ist die Berufsprüfung, die Technik und Betriebswirtschaft zusammenbringt. Deshalb steht bei mir vor der Gerätefrage die Rechnung: Nutzungsdauer, Kauf gegen Leasing, was ein Ausfalltag Ihr Team kostet. IT ist eine Investitionsentscheidung, keine Anschaffung.
Was Sie von mir bekommen, ist kein Rundum-Versprechen, sondern eine Reihenfolge: erst Anschluss und Netz, dann Speicher und Sicherung, dann die Geräte. Dazu ein Satz vorher, wenn etwas nicht geht: verlangt Ihre Fachanwendung Windows, sage ich das, statt es zu umschreiben.
Was die Zertifizierungen darunter praktisch bedeuten: Ich beurteile ein Gerät, bevor ich es empfehle, und weiß, was darin steckt, wenn es später Probleme macht. Die BAFA-Listung setzt eine geprüfte Beraterqualifikation voraus.
Und wenn bei Ihnen gerade nichts zu tun ist, hören Sie das auch. Im Erstgespräch, honorarfrei.
Willi Kellermann · Inhaber von iTechGenius · Markdorf am Bodensee, deutschlandweit tätig
Einwände
Vier Sätze fallen vor einer geförderten Beratung immer wieder. Es ist ehrlicher, sie hier zu beantworten, als im Gespräch so zu tun, als hätten wir sie noch nie gehört.
Dann kann die Beratung vor allem die Reihenfolge festlegen und schriftlich machen, was bisher im Kopf steht. Das Erstgespräch zeigt, ob sich eine Beratung bei Ihnen lohnt. Wenn nicht, hören Sie das auch.
Der Antrag wird online auf der Antragsplattform des BAFA gestellt und läuft über eine Leitstelle. Wir sagen Ihnen vorher, welche Angaben verlangt werden, und nach der Beratung, welche Unterlagen für den Nachweis zusammengehören.
Eine geförderte Beratung darf nach der Richtlinie nicht auf den Erwerb von Waren oder Leistungen des Beraters zielen. Daran halten wir uns: Der Bericht empfiehlt Maßnahmen, ein Angebot ist er nicht.
Das entscheidet das BAFA, zusagen können wir sie nicht. Was wir vorher prüfen können: Antragsberechtigung, Thema und Reihenfolge. Passt etwas davon nicht, sagen wir es Ihnen, bevor Sie Zeit in den Antrag stecken.
Diese Liste hilft Ihnen zu prüfen, ob eine BAFA-geförderte Unternehmensberatung für Ihr Vorhaben in Frage kommt und ob die Reihenfolge stimmt: Berechtigung, Thema, Fristen, Bezahlung und Nachweis. Sie brauchen dafür etwa 15 Minuten und keine Vorkenntnisse.
Die Themen
PDF zum Ausdrucken, mit ja, teils und nein zum Ankreuzen. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Bemessungsgrundlage sind höchstens 3.500 Euro je Beratung. Der Zuschuss beträgt je nach Region 50 oder 80 Prozent, also höchstens 1.750 oder 2.800 Euro. Seit 15. November 2025 wird der Zuschuss für Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, nach Angabe des BAFA auf den Bruttobetrag berechnet.
Die geltende Richtlinie nimmt Anträge bis 31. Dezember 2026 an. Ob es danach eine Fortsetzung gibt, ist offen.
Erst nach Erhalt des Informationsschreibens des BAFA. Der Antrag wird vorher online gestellt. Wer vorher beginnt, verliert die Förderung.
Nein. Gefördert wird nur die konzeptionelle Beratung. Hardware, Lizenzen und die Umsetzung der Empfehlungen sind nicht förderfähig.
Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Sitz in Deutschland. Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung führen vor dem Antrag ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner. Ob Ihr Unternehmen im Einzelfall antragsberechtigt ist, entscheidet das BAFA.
Für Arzt- und Zahnarztpraxen sagen wir keine Förderfähigkeit zu. Das klärt das BAFA im Einzelfall.
Bis zu fünf Beratungen während der Laufzeit der Richtlinie, höchstens zwei je Jahr.
Ja, iTechGenius ist als Berater beim BAFA gelistet, BAFA-ID 225134.
Sie schildern die Lage, wir stellen Fragen und sagen Ihnen, was wir für sinnvoll halten. Honorarfrei und ohne Verpflichtung.
Im honorarfreien Erstgespräch hören wir zu, stellen Fragen und sagen Ihnen offen, was wir für sinnvoll halten. Auch dann, wenn die Antwort lautet: bei Ihnen ist gerade nichts zu tun.