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iTechGeniusAngebotErstgespräch
BAFA-geförderte Beratung · Anträge nach der geltenden Richtlinie bis 31.12.2026

Beratung zu IT, Digitalisierung und KI mit BAFA-Zuschuss: noch bis 31. Dezember 2026 beantragen

Die Förderrichtlinie des BAFA für Unternehmensberatungen läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Ob es danach weitergeht, ist offen.

iTechGenius ist beim BAFA als Berater gelistet. Das BAFA bezuschusst konzeptionelle Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, je nach Region mit 50 oder 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Wir beraten zu IT-Infrastruktur, IT-Sicherheit, Digitalisierung und KI-Einsatz: Analyse, benannte Schwachstellen, konkrete Handlungsempfehlungen. Gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung.

Wichtig: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Beratung beginnt.

Nachweise

BAFA-gelisteter Berater

Beim BAFA gelistet, BAFA-ID 225134

Apple Business

Beratung zum Umstieg auf Apple und zur Geräteverwaltung

Securepoint Partner

Beratung zu IT-Sicherheit mit Blick auf Netz, Firewall und Zugänge

Claude

Beratung zu KI-Werkzeugen, Regeln und KI-Kompetenz

Herausforderungen

Warum Digitalisierung im kleinen Betrieb liegen bleibt

Studien von KfW, DIHK und dem Digitalisierungsindex zeigen, wo kleine Betriebe hängen. Die BAFA-Förderung kann einen Teil der Beratungskosten tragen, bewilligt wird sie vom BAFA.

  • Was wir hören

    „Bei uns ist in Sachen Digitalisierung die letzten Jahre wenig passiert.“

    Nur 27 Prozent der Mittelständler mit weniger als fünf Beschäftigten haben zuletzt Digitalisierungsvorhaben durchgeführt, im gesamten Mittelstand waren es 30 Prozent, fünf Prozentpunkte weniger als im Vorjahr.

    Quelle: KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025, April 2026

    Was wir dagegen tun

    In einer geförderten Beratung erfassen wir Ihren Stand bei Geräten, Daten, Zugängen und Abläufen und halten fest, was zuerst angegangen werden sollte. Sie erhalten das Ergebnis schriftlich.

  • Was wir hören

    „Die Großen haben eigene IT-Abteilungen, wir machen das nebenbei.“

    Kleine Unternehmen mit 1 bis 49 Beschäftigten erreichten im Digitalisierungsindex 2024 einen Wert von 101,7 Punkten, große Unternehmen ab 250 Beschäftigten 203,4 Punkte.

    Quelle: Digitalisierungsindex 2024, Mittelstand-Digital

    Was wir dagegen tun

    Die Beratung richtet sich auf die Größe Ihres Betriebs: keine Konzernkonzepte, sondern Maßnahmen, die Sie mit Ihren Leuten tragen können.

  • Was wir hören

    „Ich weiß nicht, wo ich überhaupt anfangen soll.“

    61 Prozent der befragten Unternehmen nennen fehlende Zeit als größtes Hemmnis der Digitalisierung, 55 Prozent die Komplexität.

    Quelle: BWIHK zur DIHK-Digitalisierungsumfrage, Februar 2026, fast 500 Unternehmen

    Was wir dagegen tun

    Die Beratung endet mit einer schriftlichen Reihenfolge der Schritte. So wissen Sie, womit Sie beginnen und was warten kann.

    Zum Check
  • Was wir hören

    „Eine Beratung kostet Geld, das wir lieber in Technik stecken.“

    Das BAFA bezuschusst Beratungskosten bis 3.500 Euro. In den alten Bundesländern beträgt der Zuschuss 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro, in den neuen Bundesländern 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro.

    Quelle: BAFA, Förderrichtlinie Unternehmensberatungen für KMU

    Was wir dagegen tun

    Wir sind beim BAFA als Berater gelistet. Vor Beginn prüfen wir mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Über den Zuschuss entscheidet allein das BAFA, eine Zusage können wir nicht geben.

  • Was wir hören

    „Früher gab es go-digital, gibt es so etwas überhaupt noch?“

    Das Förderprogramm go-digital lief zum 31. Dezember 2024 aus, seit 2017 wurden darüber rund 7.000 Projekte durchgeführt.

    Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2695, November 2025

    Was wir dagegen tun

    Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen läuft weiter und umfasst Fragen der Unternehmensführung, auch der Organisation. Gefördert wird nur die Beratung, nicht die Anschaffung von Geräten oder Software.

  • Was wir hören

    „Das mache ich nächstes Jahr, das Programm gibt es ja noch.“

    Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Je Unternehmen sind höchstens zwei Beratungen pro Jahr förderfähig.

    Quelle: BAFA, Förderrichtlinie Unternehmensberatungen für KMU

    Was wir dagegen tun

    Der Antrag muss online beim BAFA gestellt sein, bevor ein Beratervertrag geschlossen wird. Wir planen die Beratung so, dass der Antrag rechtzeitig vor Ende 2026 eingereicht werden kann.

Beratungsthemen

Wozu wir mit BAFA-Förderung beraten

Gefördert werden konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Unsere Themen liegen bei IT und Digitalisierung:

Zwei Männer im Geschäftsgespräch prüfen am Tisch gemeinsam Unterlagen mit einem Diagramm, daneben Laptop und Kaffeetasse

IT-Infrastruktur und Plattformwahl

Bestand, Schwachstellen, Reihenfolge der Erneuerung und die Frage, welche Plattform zu Ihren Abläufen passt, herstellerneutral bewertet.

Ergebnis: schriftlicher Bericht mit Handlungsempfehlungen

IT-Sicherheit

Netz, Firewall, Zugänge, Datensicherung, Verantwortlichkeiten, bezogen auf Ihren Betrieb.

Ergebnis: Maßnahmenliste nach Priorität

KI-Einsatz

Welche Werkzeuge, welche Regeln, welche Daten, wie Sie KI-Kompetenz im Team nachweisen.

Ergebnis: Entwurf einer Freigabeliste zur Vorlage beim Datenschutzbeauftragten

Mehr zu KI im Unternehmen

Digitale Abläufe

Wo heute doppelt gearbeitet wird, welche Software und welche Automatisierung helfen würden.

Ergebnis: Ablaufskizze mit Empfehlung

Telefonie und Erreichbarkeit

Anlage, Anschluss, Mobilfunk und Erreichbarkeit im Zusammenhang.

Ergebnis: Empfehlung mit Reihenfolge

Lebenszyklus und Erneuerungsplanung der IT (herstellerneutral)

Wann Geräte und Software ersetzt werden sollten und nach welchen Kriterien, unabhängig von Hersteller und Anbieter.

Ergebnis: Erneuerungsplan mit Kriterien

Für wen

Für kleine Betriebe, die IT und Digitalisierung einmal geordnet durchdenken wollen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind nach der Richtlinie Betriebe der Unternehmensberatung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung. Ob Ihr Betrieb im Einzelfall gefördert wird, entscheidet das BAFA.

Agenturen und Büros

Für Agenturen, Architektur- und Ingenieurbüros und andere Büros mit wenigen Mitarbeitenden.

  • Analyse von Geräten, Zugängen, Datenablage und Abläufen.
  • Benannte Schwachstellen, zum Beispiel ungeprüfte Datensicherungen oder gemeinsam genutzte Passwörter.
  • Handlungsempfehlungen mit Reihenfolge, die Sie selbst oder mit einem Dienstleister Ihrer Wahl umsetzen können.

Handwerk, Handel und Gastronomie

Für Betriebe, in denen die IT nebenher läuft und niemand ausdrücklich dafür zuständig ist.

  • Wer ist wofür zuständig, und was passiert, wenn diese Person ausfällt?
  • Wie sind Kasse, Werkstatt- oder Gästenetz vom übrigen Netz getrennt?
  • Was muss festgehalten sein, damit Vertretung und Nachfolge funktionieren?

Praxen: nur Qualitätsmanagement

Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Heilpraktiker gilt eine Einschränkung.

  • Gefördert wird dort nur eine Beratung zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems.
  • Eine reine IT-Beratung fällt nicht darunter.
  • Ob Ihr Vorhaben als solche Beratung gilt, entscheidet das BAFA. Haben wir Zweifel, sagen wir es vor dem Antrag.
Warum jetzt

Die Richtlinie nimmt Anträge nur noch bis Ende 2026 an

Gefördert werden nach der geltenden Richtlinie nur Anträge, die bis 31. Dezember 2026 gestellt sind. Ob eine Nachfolgeregelung kommt, steht nicht fest. Zwischen Antrag und Beratung liegt außerdem ein Schritt, den niemand abkürzen kann.

Darum lohnt sich der Vorlauf:

1

Erst das Informationsschreiben, dann der Vertrag Die Beratung darf erst beginnen, wenn die Leitstelle schriftlich mitgeteilt hat, dass es losgehen kann. Als Beginn zählt nach der Richtlinie schon der Abschluss des Beratungsvertrags.

2

Zwei Beratungen je Jahr Je Unternehmen sind höchstens zwei Beratungen im Jahr förderfähig. Wer zwei Themen hat, etwa IT-Sicherheit und digitale Abläufe, braucht für beide Anträge den Vorlauf noch in diesem Jahr.

3

Sechs Monate für den Nachweis Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben müssen die Unterlagen bei der Leitstelle sein. Wer früher beginnt, schließt Beratung und Nachweis in Ruhe ab, statt beides in die letzten Wochen zu drängen.

Wer den Antrag rechtzeitig stellt, wird in Ruhe beraten. Wer bis Dezember wartet, hängt am Informationsschreiben.

Die Regeln

Was das BAFA fördert und was nicht

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU hat klare Regeln. Diese sollten Sie kennen, bevor Sie beauftragen:

Das Wichtigste:

1

Nur die Beratung: Gefördert wird die konzeptionelle Beratung mit Analyse, benannten Schwachstellen und Handlungsempfehlungen. Umsetzung, Hardware und Lizenzen sind nicht förderfähig.

2

Erst Antrag, dann Beratung: Der Antrag wird vor Beginn online beim BAFA gestellt. Mit der Beratung darf erst nach Erhalt des Informationsschreibens begonnen werden. Wer vorher anfängt, verliert die Förderung.

3

Höhe: Bemessungsgrundlage sind höchstens 3.500 Euro je Beratung. Der Zuschuss beträgt je nach Region 50 oder 80 Prozent, also höchstens 1.750 oder 2.800 Euro. Die Beratung darf höchstens fünf Tage dauern.

4

Laufzeit: Die geltende Richtlinie nimmt Anträge bis 31. Dezember 2026 an. Je Unternehmen sind in dieser Zeit bis zu fünf Beratungen möglich, höchstens zwei je Jahr.

Rechenbeispiel: Eine Beratung zu 3.500 Euro netto in einer Region mit 50 Prozent Förderquote ergibt 1.750 Euro Zuschuss. Die Beratung bezahlen Sie zunächst vollständig, der Zuschuss folgt nach dem Verwendungsnachweis.

Beratung

Fünf Fragen, bevor der Antrag gestellt wird.

„Wir helfen bei der Förderung“ schreibt jeder. Deshalb hier, was das honorarfreie Erstgespräch vor dem Antrag konkret klärt: fünf Fragen, und zu jeder der Fehler, den sie verhindert.

  1. Ist Ihr Betrieb antragsberechtigt?

    Verhindert, dass ein Antrag scheitert, weil der Betrieb zu einer ausgeschlossenen Berufsgruppe gehört oder die Grenzen für kleine und mittlere Unternehmen überschreitet.

  2. Worum genau soll es in der Beratung gehen?

    Verhindert ein Thema, das für höchstens fünf Beratungstage zu breit ist oder überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Fördermittelfragen betrifft, die nicht gefördert werden.

  3. Ist schon etwas unterschrieben oder begonnen?

    Verhindert, dass ein bereits geschlossener Beratungsvertrag die Förderung von vornherein ausschließt.

  4. Wurden in den letzten Jahren schon Beratungen oder andere Beihilfen gefördert?

    Verhindert, dass die Grenze von zwei Beratungen je Jahr übersehen wird oder in der De-minimis-Erklärung eine Beihilfe fehlt.

  5. Kann das Honorar vollständig vom Geschäftskonto bezahlt werden, bevor der Zuschuss kommt?

    Verhindert, dass der Zuschuss entfällt, weil bar, per Verrechnung oder nur teilweise gezahlt wurde.

Passt die Förderung nicht, sagen wir Ihnen das im Erstgespräch. Ein Antrag, der absehbar scheitert, wird nicht gestellt.

Ablauf

Wie eine BAFA-geförderte Beratung abläuft

Die Reihenfolge ist Teil der Förderbedingungen. Wer sie nicht einhält, verliert den Zuschuss.

  1. Erstgespräch

    Honorarfrei. Wir klären Thema, Umfang und ob die Beratung zu den Förderbedingungen passt.

  2. Antrag beim BAFA

    Sie stellen den Antrag online auf der Antragsplattform des BAFA, vor Beginn der Beratung. Wir sagen Ihnen, welche Angaben dazu gehören.

  3. Informationsschreiben abwarten

    Erst wenn das Informationsschreiben des BAFA vorliegt, beginnt die Beratung.

  4. Beratung und Bericht

    Analyse, benannte Schwachstellen, konkrete Handlungsempfehlungen, höchstens fünf Tage. Sie bekommen den Bericht schriftlich.

  5. Rechnung und Verwendungsnachweis

    Sie bezahlen die Beratung und reichen Bericht und Nachweise beim BAFA ein. Danach zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

So sieht eine geförderte Beratung im Alltag aus

Zwei Männer sprechen an einem Tisch in einem hellen Raum miteinander
Erstgespräch. Honorarfrei klären wir Thema, Umfang und ob die Beratung zu den Förderbedingungen passt. Foto: Unsplash
Ausgefüllte Formulare und ein Kugelschreiber auf einem Holztisch, daneben eine kleine Pflanze
Unterlagen. Antrag und Informationsschreiben des BAFA liegen vor, bevor die Beratung beginnt. Foto: Unsplash
Drei Personen in Geschäftskleidung im Gespräch an einem kleinen runden Tisch
Beratung am Tisch. Wir gehen Ihre Abläufe gemeinsam durch und benennen Schwachstellen. Foto: Unsplash
Vier Personen an einem Tisch von oben gesehen, vor ihnen ausgedruckte Diagramme und Notizen
Bericht. Am Ende steht ein schriftlicher Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen. Foto: Unsplash

Bilder: Symbolbilder, Foto: Unsplash.

Was ein Fehler im Ablauf kostet

Die Förderung ist selten das Problem. Die Reihenfolge schon.

Der Zuschuss hängt an Formvorschriften. Wer eine davon verpasst, trägt die Beratung vollständig selbst.

Zu früh unterschrieben.

Wer den Beratungsvertrag vor dem Informationsschreiben unterschreibt, hat die Beratung nach der Richtlinie schon begonnen. Eine Förderung ist dann nicht mehr möglich.

Bar oder verrechnet gezahlt.

Der Zuschuss setzt voraus, dass die Rechnung einschließlich Umsatzsteuer vollständig bezahlt und per Kontoauszug belegt ist. Barzahlung oder Verrechnung schließen ihn aus.

Frist für den Nachweis verpasst.

Bericht, Rechnung, Kontoauszug und die unterschriebenen Erklärungen müssen spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben vorliegen. Fehlt ein Blatt, gerät der Zuschuss in Gefahr.

Bericht ohne Unterschrift.

Der Beratungsbericht muss Analyse, Schwachstellen und Handlungsempfehlungen enthalten und von beiden Seiten unterschrieben sein. Eine Foliensammlung ersetzt ihn nicht.

Wer die Reihenfolge vorher kennt, erhält den Zuschuss für eine Beratung, die er ohnehin braucht. Wer sie hinterher lernt, zahlt die Beratung voll.

Ihre Vorteile

Was Sie davon haben, wenn wir Sie mit BAFA-Förderung beraten

Beim BAFA gelistet

iTechGenius ist als Berater registriert, BAFA-ID 225134. Den Antrag stellen Sie selbst, wir sagen Ihnen vorher, welche Angaben dazu gehören.

Beratung ohne Auftragsbindung

Der Bericht empfiehlt Maßnahmen, er ist kein Angebot. Wer sie umsetzt und wann, entscheiden Sie.

Nachweisbar

Der Bericht folgt dem Aufbau, den die Richtlinie verlangt: Analyse, benannte Schwachstellen, Handlungsempfehlungen. Bericht und Rechnung für den Verwendungsnachweis bekommen Sie zusammen.

Klare Preise

Umfang und Honorar der Beratung stehen vorher schriftlich fest. Den möglichen Zuschuss rechnen wir Ihnen nach Region vor, bewilligt wird er vom BAFA.

Noch unentschieden?

Beratung anfragen, solange die Richtlinie läuft

Schreiben Sie uns, worum es gehen soll. Wir melden uns mit einer Einschätzung, ob das Thema zu den Förderbedingungen passt, und mit Terminvorschlägen für das Erstgespräch.

  • Für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland
  • Themen: IT, IT-Sicherheit, Digitalisierung, KI
  • Erstgespräch honorarfrei, noch vor dem Antrag

Beratung anfragen

Ohne Aufpreis

Sechs Dinge, mit denen niemand rechnet.

Das hier steht in keinem Förderantrag, weil es niemand verlangt. Es ist der Teil, über den Inhaberinnen und Inhaber mit Kollegen sprechen.

  1. Der schriftliche Bericht gehört Ihnen.

    Sie können ihn weitergeben, einem anderen Dienstleister vorlegen oder selbst abarbeiten. Die Empfehlungen sind so geschrieben, dass sie ohne uns verständlich sind.

  2. Wir sagen vorher, wenn die Förderung nicht passt.

    Gehört Ihr Betrieb zu einer ausgeschlossenen Berufsgruppe, ist das Thema nicht förderfähig oder ist schon ein Vertrag unterschrieben, hören Sie das im Erstgespräch. Nicht erst, wenn der Antrag abgelehnt ist.

  3. Einen Beratungsvertrag gibt es erst nach dem Informationsschreiben.

    Das Erstgespräch vorher ist honorarfrei, gehört nicht zur geförderten Beratung und verpflichtet Sie zu nichts. So kann die Reihenfolge nicht versehentlich reißen.

  4. Im Bericht steht auch, was Sie nicht brauchen.

    Eine Empfehlung kann lauten, etwas so zu lassen, wie es ist. Das steht dann genauso schriftlich im Bericht wie jede Maßnahme.

  5. Die Liste für den Verwendungsnachweis kommt mit dem Bericht.

    Welche Unterlagen die Leitstelle braucht und bis wann: unterschriebener Bericht, Rechnung, Kontoauszug, Erklärungen. Damit der Zuschuss nicht an einem fehlenden Blatt scheitert.

  6. Unsere eigenen Unterlagen liegen vor, bevor Sie fragen.

    Verpflichtungssatz nach § 203 StGB, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO, Löschkonzept, Auftragsverarbeitungsvertrag. Wer die eigene Ablage nicht geordnet hat, kann Ihre nicht beurteilen.

Beraten wird nach den Regeln des BAFA. Was Sie mit dem Ergebnis tun, entscheiden Sie allein.

Willi Kellermann

Warum es iTechGenius gibt

Fünfeinhalb Jahre habe ich als Apple-Techniker bei einem autorisierten Servicepartner gearbeitet, danach im Vertrieb. In beiden Rollen habe ich dasselbe gesehen: Kunden bekamen Geräte. Was danach kommt, also Einrichtung, Sicherung, Zugänge und jemand, der beim nächsten Anruf den Zusammenhang kennt, kam nicht mit.

Deshalb gibt es iTechGenius. Für Praxen, Kanzleien, Agenturen und Betriebe, die mit Apple arbeiten wollen und die IT nicht selbst machen möchten.

Dazu kommt die zweite Hälfte meines Handwerks: Technischer Kaufmann mit eidgenössischem Fachausweis, abgelegt in der Schweiz. Das ist die Berufsprüfung, die Technik und Betriebswirtschaft zusammenbringt. Deshalb steht bei mir vor der Gerätefrage die Rechnung: Nutzungsdauer, Kauf gegen Leasing, was ein Ausfalltag Ihr Team kostet. IT ist eine Investitionsentscheidung, keine Anschaffung.

Was Sie von mir bekommen, ist kein Rundum-Versprechen, sondern eine Reihenfolge: erst Anschluss und Netz, dann Speicher und Sicherung, dann die Geräte. Dazu ein Satz vorher, wenn etwas nicht geht: verlangt Ihre Fachanwendung Windows, sage ich das, statt es zu umschreiben.

Was die Zertifizierungen darunter praktisch bedeuten: Ich beurteile ein Gerät, bevor ich es empfehle, und weiß, was darin steckt, wenn es später Probleme macht. Die BAFA-Listung setzt eine geprüfte Beraterqualifikation voraus.

Und wenn bei Ihnen gerade nichts zu tun ist, hören Sie das auch. Im Erstgespräch, honorarfrei.

  • Apple Certified Macintosh Technician (ACMT)
  • Apple Certified iOS Technician (ACiT)
  • über 50 abgeschlossene Apple-Zertifizierungen
  • Technischer Kaufmann mit eidg. Fachausweis (Schweiz)
  • Beim BAFA gelisteter Berater

Willi Kellermann · Inhaber von iTechGenius · Markdorf am Bodensee, deutschlandweit tätig

Porträt von Willi Kellermann, Inhaber von iTechGenius

Einwände

Was an dieser Stelle meistens gedacht wird.

Vier Sätze fallen vor einer geförderten Beratung immer wieder. Es ist ehrlicher, sie hier zu beantworten, als im Gespräch so zu tun, als hätten wir sie noch nie gehört.

Eine Beratung brauchen wir nicht, wir wissen, was fehlt.

Dann kann die Beratung vor allem die Reihenfolge festlegen und schriftlich machen, was bisher im Kopf steht. Das Erstgespräch zeigt, ob sich eine Beratung bei Ihnen lohnt. Wenn nicht, hören Sie das auch.

Der Antrag ist uns zu viel Bürokratie.

Der Antrag wird online auf der Antragsplattform des BAFA gestellt und läuft über eine Leitstelle. Wir sagen Ihnen vorher, welche Angaben verlangt werden, und nach der Beratung, welche Unterlagen für den Nachweis zusammengehören.

Am Ende wollen Sie uns doch etwas verkaufen.

Eine geförderte Beratung darf nach der Richtlinie nicht auf den Erwerb von Waren oder Leistungen des Beraters zielen. Daran halten wir uns: Der Bericht empfiehlt Maßnahmen, ein Angebot ist er nicht.

Die Förderung bekommen wir sowieso nicht.

Das entscheidet das BAFA, zusagen können wir sie nicht. Was wir vorher prüfen können: Antragsberechtigung, Thema und Reihenfolge. Passt etwas davon nicht, sagen wir es Ihnen, bevor Sie Zeit in den Antrag stecken.

Checkliste zum Download

15 Fragen vor dem Förderantrag

Diese Liste hilft Ihnen zu prüfen, ob eine BAFA-geförderte Unternehmensberatung für Ihr Vorhaben in Frage kommt und ob die Reihenfolge stimmt: Berechtigung, Thema, Fristen, Bezahlung und Nachweis. Sie brauchen dafür etwa 15 Minuten und keine Vorkenntnisse.

Die Themen

  • Antragsberechtigung
  • Thema und Umfang
  • Reihenfolge und Fristen
  • Bezahlung und Nachweis

PDF zum Ausdrucken, mit ja, teils und nein zum Ankreuzen. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

Checkliste anfordern

Häufige Fragen

Was zur BAFA-Förderung gefragt wird

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für eine Unternehmensberatung?

Bemessungsgrundlage sind höchstens 3.500 Euro je Beratung. Der Zuschuss beträgt je nach Region 50 oder 80 Prozent, also höchstens 1.750 oder 2.800 Euro. Seit 15. November 2025 wird der Zuschuss für Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, nach Angabe des BAFA auf den Bruttobetrag berechnet.

Bis wann kann ich die Förderung beantragen?

Die geltende Richtlinie nimmt Anträge bis 31. Dezember 2026 an. Ob es danach eine Fortsetzung gibt, ist offen.

Wann darf die Beratung beginnen?

Erst nach Erhalt des Informationsschreibens des BAFA. Der Antrag wird vorher online gestellt. Wer vorher beginnt, verliert die Förderung.

Wird auch die Umsetzung gefördert?

Nein. Gefördert wird nur die konzeptionelle Beratung. Hardware, Lizenzen und die Umsetzung der Empfehlungen sind nicht förderfähig.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Sitz in Deutschland. Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung führen vor dem Antrag ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner. Ob Ihr Unternehmen im Einzelfall antragsberechtigt ist, entscheidet das BAFA.

Gilt das auch für Arztpraxen?

Für Arzt- und Zahnarztpraxen sagen wir keine Förderfähigkeit zu. Das klärt das BAFA im Einzelfall.

Wie oft kann ich gefördert werden?

Bis zu fünf Beratungen während der Laufzeit der Richtlinie, höchstens zwei je Jahr.

Ist iTechGenius beim BAFA gelistet?

Ja, iTechGenius ist als Berater beim BAFA gelistet, BAFA-ID 225134.

Was passiert im Erstgespräch?

Sie schildern die Lage, wir stellen Fragen und sagen Ihnen, was wir für sinnvoll halten. Honorarfrei und ohne Verpflichtung.

Sagen Sie uns, worüber Sie beraten werden wollen, solange die Richtlinie läuft.

Im honorarfreien Erstgespräch hören wir zu, stellen Fragen und sagen Ihnen offen, was wir für sinnvoll halten. Auch dann, wenn die Antwort lautet: bei Ihnen ist gerade nichts zu tun.