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News1 Min. Lesezeitvon Willi Kellermann

Was ändert sich an Apples Tracking-Abfrage in Deutschland?

Kurz gesagt

Apple hat dem Bundeskartellamt verbindliche Zusagen gemacht: Warnhand und der Begriff „Tracking“ entfallen, App-Anbieter bekommen bis zu 4.000 Zeichen für ihre Begründung, und ATT-Abfrage und datenschutzrechtliche Einwilligung dürfen in ein Fenster. Laut Apple Developer News gilt in Deutschland ab iOS 27.2 ausschließlich die neue Fassung der Abfrage.

Textkachel von iTechGenius: Apple muss die Tracking-Abfrage umbauen, auf Ansage des Bundeskartellamts

Deutsche Werbe- und Medienverbände hatten sich beschwert: Apples Abfragefenster für fremde Apps sahen abschreckender aus als Apples eigenes Fenster für personalisierte Werbung, mit oranger Warnhand, dem Wort „Tracking“ im Fettdruck und anderer Anordnung der Schaltflächen. Im August hat Apple verbindliche Zusagen gemacht, das Verfahren beim Bundeskartellamt ist abgeschlossen.

Was sich ändert

  • Warnhand und der Begriff „Tracking“ entfallen.
  • Erläuterungen, Beschriftung und Reihenfolge der Auswahl werden an Apples eigenes Fenster angeglichen.
  • App-Anbieter bekommen statt ein bis zwei Sätzen bis zu 4.000 Zeichen, um die Rolle personalisierter Werbung zu erklären, dazu einen Button auf eine zweite Seite.
  • ATT-Abfrage und datenschutzrechtliche Einwilligung dürfen in einem Fenster zusammengeführt werden.

Nachtrag vom 20. September 2026

Apple hat am 16. September in den Developer News präzisiert: Ab iOS 27.2 und iPadOS 27.2 gibt es in der EU eine alternative Fassung der Abfrage. Für Apps, die in Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Rumänien vertrieben werden, ist aus rechtlichen Gründen nur diese alternative Fassung verfügbar. Die Pflicht, um Erlaubnis zu fragen, bleibt unverändert. Die in unserem Social-Post vom 16. September genannte Möglichkeit, beim alten Verfahren zu bleiben, besteht für Deutschland damit nicht.

Was das für Sie heißt

Wenn Sie eine App im Store haben oder für Kunden betreuen, steht Arbeit an: vor allem Text, weniger Technik. Das Kartellamt hat Wettbewerbsrecht geprüft, nicht Datenschutzrecht. Ob Ihre Einwilligung DSGVO-konform ist, bleibt eine Frage für Ihren Datenschutzbeauftragten.

Passend für Ihr Umfeld

Willi Kellermann · Gründer von iTechGenius

Willi Kellermann betreut mit iTechGenius Agenturen, Praxen und Büros, die mit Apple arbeiten: Einrichtung, Verwaltung, Datensicherung und Sicherheit. In diesem Blog ordnet er ein, was neue Geräte und Systemversionen im Arbeitsalltag bedeuten.

Was heißt das für Ihre Geräte?

Im Erstgespräch sehen wir uns an, was dieser Beitrag für Ihre Macs, iPhones und iPads konkret bedeutet. Sie bekommen eine klare Einschätzung, ohne dass Sie etwas bestellen müssen.

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