Haften Mitarbeiter bei CEO-Fraud? Was das Urteil des LAG Köln zeigt
Kurz gesagt
Sie können haften. Das LAG Köln hat am 31.07.2026 (8 SLa 603/25) einen angestellten Finanzmanager zu Schadensersatz verurteilt, der nach Anrufen eines falschen CFO über 50 Mio. Euro überwiesen hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Schützen Sie Ihr Team mit einer schriftlichen Rückruf- und Vier-Augen-Regel.
Was ist passiert?
Ein Anrufer gab sich als Konzern-CFO aus, die angezeigte Nummer war gefälscht. Der Mitarbeiter prüfte die Anweisungen nicht persönlich nach. In 25 Tagen folgten knapp 60 Überweisungen mit zusammen mehr als 50 Mio. Euro.
Was hat das Gericht entschieden?
Das LAG Köln verurteilte den Mitarbeiter zu Schadensersatz. Weil der Arbeitgeber eine D&O-Versicherung finanziert hatte, griff die übliche Haftungserleichterung für Arbeitnehmer nach Ansicht des Gerichts nicht. Die Revision ist beim Bundesarbeitsgericht anhängig (2 AZR 164/26).
Was Sie jetzt tun sollten
- Eine Regel aufschreiben: keine Zahlung auf telefonische oder Messenger-Anweisung.
- Rückruf immer über eine bekannte Nummer, nie über die angezeigte.
- Ab einem festen Betrag zwei Freigaben verlangen.
- Die Regel im Team besprechen und jährlich wiederholen.
Häufige Fragen
Ist das Urteil rechtskräftig?
Nein, die Revision liegt beim Bundesarbeitsgericht.
Hilft Technik gegen CEO-Fraud?
Nur begrenzt. Gefälschte Rufnummern und private Kanäle umgehen technische Filter; wirksam ist ein fester Prüfprozess.
Was heißt das für Ihre Geräte?
Im Erstgespräch sehen wir uns an, was dieser Beitrag für Ihre Macs, iPhones und iPads konkret bedeutet. Sie bekommen eine klare Einschätzung, ohne dass Sie etwas bestellen müssen.
Erstgespräch vereinbaren