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Praxiswissen1 Min. Lesezeitvon Willi Kellermann

§ 390 SGB V: Wie weisen Praxen die Schulungspflicht nach?

Kurz gesagt

Mit einem Nachweis je Person. § 390 SGB V verlangt, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig im sicheren Umgang mit der Praxis-IT geschult werden. Das Problem ist meist die Logistik, nicht der Wille: der Empfang kann nicht schließen. Ein Online-Kurs, den jede Person in Etappen bearbeitet, endet mit einem Teilnahmezertifikat für Ihre Dokumentation.

Textkachel von iTechGenius: Die Schulungspflicht kennen viele. Den Nachweis haben die wenigsten.

Die meisten Praxen kennen die Pflicht. Den Nachweis hat fast niemand.

Was verlangt wird

§ 390 SGB V und die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV verlangen, dass alle Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit der Praxis-IT geschult und sensibilisiert werden, und zwar regelmäßig, nicht einmalig. Die Frist dafür war der 1. Oktober 2025.

Woran es scheitert

Das Problem ist kein Unwille, es ist Logistik. Der Empfang kann nicht zumachen, und es gibt keinen Termin, an dem das ganze Team gleichzeitig Zeit hat. Also verschiebt sich die Schulung, und irgendwann ist aus einem Pflichtpunkt ein offenes Risiko geworden, das in keiner Akte steht.

Wie es ohne Praxisschließung geht

  • Die Awareness-Schulung läuft als Online-Kurs.
  • Jede Person bekommt einen eigenen Zugang und bearbeitet den Kurs, wann es passt, auch in Etappen.
  • Buchbar ab einer Person.
  • Am Ende steht ein Teilnahmezertifikat je Person für Ihre Dokumentation.

Kein Termin, der das Team aus dem Betrieb zieht, und kein Nachweis, der im Ernstfall fehlt. Mehr auf unserer Seite IT für Arztpraxen.

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Willi Kellermann · Gründer von iTechGenius

Willi Kellermann betreut mit iTechGenius Agenturen, Praxen und Büros, die mit Apple arbeiten: Einrichtung, Verwaltung, Datensicherung und Sicherheit. In diesem Blog ordnet er ein, was neue Geräte und Systemversionen im Arbeitsalltag bedeuten.

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