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Glossar · Recht und Pflichten

IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V

Auch genannt: KBV-Richtlinie, § 75b SGB V (alt)

§ 390 SGB V verpflichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung, eine Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung festzulegen. Die Anforderungen dieser Richtlinie gelten für Arzt- und Psychotherapiepraxen.

Die Richtlinie legt fest, welche Maßnahmen eine Praxis je nach Größe umsetzen muss, von Updates und Virenschutz über Netzwerksicherheit bis zur Schulung der Beschäftigten.

Praxen müssen die Umsetzung nachweisen können. Dafür braucht es eine aktuelle Dokumentation der Geräte, des Netzes und der Zuständigkeiten.

Wie wir Praxis-IT auf Apple aufbauen und dokumentieren, steht auf der Seite IT für Arztpraxen.

Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der verlinkte Originaltext.

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