Zum Inhalt springen
iTechGeniusAngebotErstgespräch
Alle Begriffe

Glossar · Recht und Pflichten

Telematikinfrastruktur (TI)

Auch genannt: TI, Gesundheits-TI, TI-Anbindung, Konnektor, TI-Gateway

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Sie vernetzt nach § 306 SGB V Leistungserbringer, Kostenträger, Versicherte und weitere Akteure des Gesundheitswesens.

Nach § 306 SGB V ist die TI die interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur des Gesundheitswesens. Ausbau und Modernisierung sind Aufgabe der gematik. Über die TI laufen Anwendungen wie das E-Rezept, der sichere E-Mail-Dienst KIM und die elektronische Patientenakte.

Für den Anschluss braucht eine Einrichtung laut gematik in der Regel mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA), eine Institutionsidentität (SMC-B-Karte oder kartenlose SM-B), ein stationäres E-Health-Kartenterminal und einen technischen Zugang: entweder einen Konnektor oder ein TI-Gateway, das über eine VPN-Verbindung zu einem zertifizierten Rechenzentrum arbeitet.

Worauf Sie achten sollten: Jede SMC-B hat eine begrenzte Laufzeit und muss vor Ablauf ersetzt werden. Ab 2026 nutzt die TI eine neue Kryptografie; die gematik bittet zu prüfen, welche Komponenten betroffen sind. Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV verlangt, Updates für die dezentralen TI-Komponenten zeitnah zu installieren. Mehr lesen Sie unter IT für Arztpraxen und tomedo auf Apple.

Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der verlinkte Originaltext.

Erstgespräch vereinbaren