Glossar · Recht und Pflichten
KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung
Auch genannt: AI Act, KI-VO, Verordnung (EU) 2024/1689
Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Betreiber von KI-Systemen, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 und betrifft auch Betriebe, die nur Werkzeuge wie ChatGPT oder Claude einsetzen.
Die Verordnung (EU) 2024/1689 schreibt keine bestimmte Schulung vor. Verlangt wird, dass Mitarbeitende, die KI-Systeme bedienen, deren Möglichkeiten und Risiken kennen, gemessen an ihrer Aufgabe und Vorbildung.
In der Praxis heißt das: festlegen, welche Werkzeuge mit welchen Daten genutzt werden dürfen, die Beschäftigten unterweisen und das dokumentieren.
Wie wir das mit Freigabeliste und Unterweisung umsetzen, steht auf der Seite KI im Unternehmen.
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der verlinkte Originaltext.
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