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Glossar · Recht und Pflichten

DSGVO

Auch genannt: Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679, GDPR

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen, öffentliche Stellen, Vereine und Einzelpersonen. In Deutschland wird sie durch das Bundesdatenschutzgesetz ergänzt. Zentraler Grundsatz ist laut BfDI das Verbotsprinzip: Eine Verarbeitung ist nur erlaubt, wenn eine Erlaubnisnorm der DSGVO greift (Art. 6 Abs. 1 DSGVO).

Für die IT ist Art. 32 DSGVO zentral: Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, die dem Risiko angemessen sind. Genannt werden unter anderem Verschlüsselung, die dauerhafte Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme, die rasche Wiederherstellung nach einem Zwischenfall und die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen.

Verarbeitet ein Dienstleister Daten in Ihrem Auftrag, verlangt Art. 28 DSGVO hinreichende Garantien für geeignete Maßnahmen und einen Vertrag oder ein anderes Rechtsinstrument. Wie Datensicherung zur Wiederherstellbarkeit beiträgt, lesen Sie unter Datensicherung.

Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der verlinkte Originaltext.

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