Glossar · Recht und Pflichten
GoBD
Auch genannt: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in elektronischer Form
Die GoBD sind die Vorgaben der Finanzverwaltung zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Sie betreffen auch geschäftliche E-Mails, die steuerlich relevant sind.
Aufzubewahrende Unterlagen müssen vollständig, unveränderbar und während der Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben. Die Fristen richten sich nach § 147 AO und § 257 HGB und betragen je nach Unterlage sechs bis zehn Jahre.
Ein Postfach allein erfüllt das nicht, weil E-Mails dort gelöscht oder verändert werden können. Dafür gibt es die E-Mail-Archivierung.
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der verlinkte Originaltext.
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