Warum ist ein Backup ohne Rücksicherungstest keine Sicherung?
Kurz gesagt
Weil sich erst beim Zurückspielen zeigt, ob die Daten wirklich wiederherstellbar sind. Eine grüne Statusanzeige beweist nur, dass etwas gelaufen ist. Die KBV-Richtlinie nach § 390 SGB V verlangt deshalb nicht nur ein Backup, sondern dessen regelmäßige Überprüfung, dokumentiert mit Protokoll. Der erste Schritt: einmal testen, ob sich die Sicherung zurückholen lässt.
Eine Datensicherung, die nie zurückgespielt wurde, ist keine Sicherung. Sie ist eine Annahme.
Warum die grüne Anzeige täuscht
Viele Praxen haben ein Backup eingerichtet, und die Statusanzeige ist grün. Das fühlt sich nach Sicherheit an. Ob es tatsächlich eine ist, zeigt sich erst, wenn jemand versucht, die Daten wiederherzustellen.
Was die Richtlinie verlangt
Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV nach § 390 SGB V fordert nicht nur ein Backup, sondern dessen regelmäßige Überprüfung: einen Rücksicherungstest, dokumentiert, mit schriftlichem Protokoll. Nicht aus Liebe zur Bürokratie, sondern weil ein Backup, das im Ernstfall nicht funktioniert, keinen Unterschied zu keinem Backup macht.
Was ein Ausfall kostet
Steht die Technik, stehen die Behandlungen. Ein Tag ohne Zugriff auf die Praxissoftware kostet in aller Regel mehr, als die Überprüfung gekostet hätte. Und wer im Ernstfall feststellt, dass die Sicherung nicht trägt, stellt es an genau dem Tag fest, an dem alles davon abhängt.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen, ob sich die Sicherung tatsächlich zurückholen lässt, auf ein Testsystem, nicht über das laufende.
- Das Ergebnis mit Datum protokollieren.
- Den Test in einen festen Rhythmus legen.
Wie wir das in Praxen umsetzen, steht auf der Seite IT für Arztpraxen.
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